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Familienrecht

Unter das Gebiet Familienrecht fällt die Überprüfung der Eheverträge – die notarielle anzuschließen sind -, ebenso wie die Durchführung der Scheidung.
Hierbei wird bei der Durchführung der Scheidung, die Folgesachen ebenso mitbetreut. Die Folgesachen zur Scheidung sind u.a. das Unterhaltsrecht, sowie das Kindschaftsrecht (Umgangsrecht und Sorgerecht) und der Zugewinnausgleich.
Vaterschaftsanfechtungen bzw. Problematiken mit der Vaterschaft bei Kindern von nichtehelichen Lebensgemeinschaften fällt ebenfalls unter das Familienrecht.
Neben den Scheidungen ist das Umgangsrecht und der Unterhaltsrecht bei Kindern ein großes Gebiet mit häufigem Konfliktpotenzial. Wichtig ist hierbei, dass nicht nur gerichtlich hierüber gestritten wird, sondern, dass zunächst eine außergerichtliche Lösung gesucht wird, mit der alle Parteien einverstanden sind. Dies ist im Hinblick auf das Kindeswohl und die Akzeptanz bei den Eltern häufig eine bessere Lösung, als eine gerichtliche Lösung, die den Parteien vorgesetzt wird.


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