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Kosten

Es gibt viele Situationen, in denen man am liebsten sofort bei einem Anwalt fachkundigen rechtlichen Rat einholen möchte. Doch viele scheuen diesen Weg, weil sie glauben, es sich nicht leisten zu können. Dies ist aber so nicht richtig:

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt möglicherweise die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Rechte. Die Anforderung der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung übernehmen wir für Sie. Sofern diese erteilt wird, erfolgt eine Abrechnung der Kosten direkt gegenüber der Rechtsschutzversicherung, so dass allenfalls die von Ihnen vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zu leisten ist. Bringen Sie insoweit bitte zum Erstgespräch die Unterlagen über Ihre Rechtsschutzversicherung mit.

Änderungen im Gebührenrecht

Das anwaltliche Gebührenrecht ist zum 01.07.2004 geändert worden. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) hat die alte Bundesrechts-Anwaltsgebührenordnung (BRAGO) abgelöst. Dabei sind trotz erheblicher Änderungen im Gebührenrecht wesentliche Grundsätze der anwaltlichen Gebührenermittlung unverändert geblieben.Basis der Gebührenberechnung ist auch weiterhin der Gegenstandswert, welcher der anwaltlichen Tätigkeit zugrunde liegt. Bei der Übertragung des Mandates werden die Kosten der Erstberatung mit den dann entstehenden Gebühren verrechnet.
Der Gesetzgeber hat zudem die Möglichkeit des Abschlusses einer Honorarvereinbarung mit dem Mandanten zur Höhe der Anwaltsgebühren erweitert. Erfolgsabhängige Honorarvereinbarungen in der Form, dass der Anwalt nur dann Gebühren erhält, wenn er die Angelegenheit erfolgreich vertritt, sind weiterhin unzulässig.

Prozesskostenhilfe

Wer aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lagen ist, für die Kosten des Rechtsstreits aufzukommen, kann Prozesskostenhilfe beantragen, so dass zunächst eine Befreiung von Gerichts- und Anwaltskosten eintritt. Bei späterer Verbesserung der Einkommenslage können durch das Gericht Zahlungen zurückgefordert werden. Ob Sie diese Hilfe bekommen, richtet sich nach Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen. Im Übrigen muss im Rahmen eines Prozesses Ihre Rechtsverfolgung- oder Verteidigung Aussicht auf Erfolgt haben. Diese Punkte werden mit Ihnen erörtert. Bringen Sie daher bitte alle Unterlagen über Ihre gegenwärtigen finanziellen Verhältnisse zum Erstgespräch mit.

Kosten für das Scheidungsverfahren

Die Kosten für das Scheidungsverfahren berechnen sich nach einem Wert, der sich aus dem Dreifachen des monatlichen Nettoverdienst der Eheleute ergibt. Seit Einführung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sind die Scheidungskosten für die Parteien gesunken.
Bei Klagen auf Zahlung von Unterhalt entstehen Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren nach dem Jahreswert des Unterhalts zuzüglich etwaiger Rückstande.

Bereits im Rahmen des Erstgesprächs klären ich mit Ihnen ab, welche Kosten für Ihre Angelegenheiten anfallen.


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