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Das Mietrecht umfasst die Vertretung von Vermieterin u.a. im Rahmen von Kündigungsstreitigkeiten. Hierbei ist der erste Schritt die Beratung bzgl. der Kündigungsmöglichkeiten, sowie die außergerichtliche Anmahnung von Mietrückständen und Räumungsaufforderungen.
Sollte die Wohnung vom Mieter nicht fristgerecht übergeben werden, erfolgt die Einlegung einer Räumungsklage, sowie einer Zahlungsklage.
Die Abwehr von Kündigungen für die Mieter ist im Rahmen der Beratung und der gerichtlichen Vertretung ein Teil des Mietrechts. Hierbei ist bei den Kündigungen regelmäßig auf den Grund der Kündigung und deren Sozialverträglichkeit abzustellen.
Zu Berücksichtigen ist bei Mietstreitigkeiten häufig außerdem das Recht auf Mietminderung bei Vorliegen von Mängeln an der Mietsache. Hierbei werden häufig von Seiten der Parteien fehlerhafte Werte angenommen.
Ebenso ein Teil des Mietrechts ist die Kontrolle der Nebenkostenabrechnung, sowie die Überprüfung der Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens.


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